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Zertifizierte Testamentsvollstreckerin in Melsungen.

Den letzten Willen verantwortungsvoll umsetzen

Vertrauensvolle Beratung in erbrechtlichen Fragen. Persönlich, klar und kompetent.

Die Testamentsvollstreckung ist ein bewährtes Instrument des deutschen Erbrechts, um den letzten Willen einer verstorbenen Person rechtssicher, klar und unabhängig umzusetzen.
 
Sie dient nicht nur der Entlastung der Erben, sondern vor allem dem Schutz und der Umsetzung der testamentarischen Vorstellungen des Erblassers.

Beratungsgespräch Testamentsberatung RA Britta Jacob

Individuelle Testamentsberatung mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung.

Ziele und Bedeutung der Testamentsvollstreckung

Mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser sicherstellen, dass sein letzter Wille in geordneten Bahnen erfüllt wird.
 
Dies erfolgt durch eine klare Anweisung im Testament, hier benennt er eine oder mehrere Personen seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker.

Dieser Testamentsvollstreckerin hat die Aufgabe, den Nachlass im Sinne des Erblassers zu verwalten, die Erbauseinandersetzung zu regeln oder im Fall einer Dauertestamentsvollstreckung, dauerhaft bestimmte Vorgaben umzusetzen.

Verantwortung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker ist rechtlich gesehen eine unabhängige Vertrauensperson des Erblassers, mit treuhänderischer Verantwortung. Seine Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses

  • Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses

  • Rechenschaftslegung gegenüber den Erben

  • Verteilung des Nachlasses gemäß testamentarischer Verfügung

  • Kommunikation mit Erben, Behörden, Banken und Gläubigern

 
Während der Zeit der Testamentsvollstreckung haben die Erben keine eigene Verfügungsgewalt über den Nachlass. Auch Gläubiger der Erben können nur eingeschränkt auf das Erbe zugreifen, der Nachlass ist somit bis zur vollständigen Auseinandersetzung geschützt.

Testamentsgestaltung im Fokus. Fundierter Austausch unter Kolleginnen.

Vergütung des Testamentsvollstreckers

Die Vergütung kann der Erblasser im Testament selbst festlegen. Wird keine Regelung getroffen, richtet sich die Vergütung nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Aufgabe. In der Praxis haben sich hierfür Tabellen etabliert. Diese sind Möhringsche Tabelle oder die neue Rheinische Tabelle als Empfehlung des Deutschen Notarvereins.

Vertrauen Sie auf zertifizierte Erfahrung

Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) stehe ich Ihnen mit umfassender Erfahrung, Fingerspitzengefühl und juristischer Expertise zur Seite, auch in komplexen oder emotional belastenden Nachlasssituationen.

Mitgliedschaften & Fortbildungen

Ich bin Mitglied in folgenden Fachverbänden:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)

  • Bund Deutscher Nachlasspfleger (BDN) e. V.

  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) e. V.

  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV)

 
Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen in meinen Fachgebieten sind für mich selbstverständlich, um Sie stets auf dem aktuellen Stand des Rechts beraten zu können.

Als Rechtsanwältin zugelassen, an allen Amtsgerichten, Landgerichten & Oberlandgerichten

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein

Mitglied Bund Deutscher Nachlasspfleger e.V.

- Geprüfte Nachlasspflegerin -

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Geprüfte und qualifizierte Expertise in Erbangelegenheiten

Warum Frau Jacob?

Die Wahl eines Testamentsvollstreckers ist Vertrauenssache. Mit mir entscheiden Sie sich für eine zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) mit langjähriger Erfahrung und tiefgreifender Fachkenntnis im Erbrecht.

Als Fachanwältin für Erbrecht kenne ich nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch die sensiblen zwischenmenschlichen Aspekte, die bei einem Nachlass eine entscheidende Rolle spielen.

Ich stehe für eine verantwortungsbewusste, transparente und respektvolle Umsetzung des letzten Willens.
 
Ich übernehme die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses mit äußerster Sorgfalt, stets im Sinne des Erblassers und zum Schutz der Erben.
 
Dank meiner mehrfachen Qualifikationen als Rechtsanwältin, geprüfte Nachlasspflegerin (BDN) und zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) bin ich auch in komplexen Fällen eine verlässliche Ansprechpartnerin.​

Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauensvolle Umsetzung Ihres letzten Willens?

Jetzt Termin vereinbaren:
📞 Telefon: 05661 / 92 89 270

📩 E-Mail: ra_britta.jacob@t-online.de

Testamentsvollstreckung in Melsungen, Ihre Fachanwältin für Erbrecht

Sie suchen eine erfahrene Testamentsvollstreckerin in Nordhessen? Frau Rechtsanwältin Britta Jacob ist Fachanwältin für Erbrecht, geprüfte Nachlasspflegerin (BDN) und zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT). Mit über 20 Jahren Erfahrung sorgt sie für eine rechtssichere und verlässliche Umsetzung des letzten Willens. Ob Nachlassabwicklung, Auseinandersetzung oder Dauervollstreckung – vertrauen Sie auf Kompetenz, Diskretion und persönliche Begleitung in allen Fragen rund um die Testamentsvollstreckung.

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