Ich vertrete Sie in den folgenden Rechtsgebieten:

 

Im Familienrecht:

Scheidung

Entwurf von Eheverträgen

Kindesunterhalt

Zugewinn

Umgangsrecht

Hausratsteilung

Sorgerecht

Vaterschaftsanfechtung

Unterhaltsrecht

Gewaltschutz

Im Erbrecht:

Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Testamenten

Überprüfung von Testamenten

Klärung der Erbenstellung

Beratung zur Erbausschlagung

Geltendmachung und Durchsetzung

von Pflichtteilsansprüche

Testamentsvollstreckung

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht


 


Die Bündelung und Konzentration auf Rechtsgebiete bietet für Sie folgende Vorteile:

  • bestmögliche Beratung

  • sehr gute Fachkenntnisse im Familien- und Erbrecht 

  • einen erfahrenen Umgang mit sensiblen Themen 

  • durchsetzungsstarke Interessensvertretung